Sozialhilfe
Kindes- und Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz
Erwachsene regeln ihre Belange normalerweise selber. Jeder kann jedoch in Situationen kommen, wo man nicht mehr alleine entscheiden kann und wichtige Angelegenheiten nicht selbstständig regeln kann. Diese Personen haben das Recht auf Unterstützung und Schutz. Der Beistand steht diesen Menschen zur Seite und regelt administrative, finanzielle und persönliche Angelegenheiten – zusammen mit den Betroffenen und deren Umfeld. Im Bedarfsfall wird eine Platzierung, zum Beispiel in einer Gastfamilie, gesucht.
Kinderschutz
Manchmal brauchen Eltern Unterstützung, damit sie gut für ihre Kinder sorgen können. Der Beistand kann die Eltern mit Rat und Tat unterstützen, zum Beispiel das strittige Besuchsrecht regeln. Oftmals kann es vorkommen, dass Kind und Eltern ein Timeout benötigen oder eine langfristige Platzierung nötig ist. In diesem Falle sucht der Beistand eine geeignete Unterbringung für das Kind, oftmals bei Pflegefamilien.
Alimente / Alimentenfachstelle
Zuständig für den Alimentenbereich ist der Sozialdienst Region Jungfrau.
Kontakt unter Telefon 033 826 06 26, Sozialdienst Region JungfrauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Dokumente
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| Infobroschüre Sozialhilfe kurz und gut erklärt (PDF, 2.64 MB) | Download | 0 | Infobroschüre Sozialhilfe kurz und gut erklärt |
| Sozialhilfeantrag (PDF, 252 kB) | Download | 1 | Sozialhilfeantrag |