Bielenmatten Areal AG

Am 30. November 2025 stimmen die Bürgerinnen und Bürger an der Urne über die Gründung der «Bielenmatten Areal AG» ab. Die Gründung bedingt eine Genehmigung des Verkaufs des ehemaliges Zeughausareal für CHF 9.52 Millionen, die Gründung einer Aktiengesellschaft und Zeichnung von Aktienkapital in der Höhe von CHF 2 Millionen sowie Gewährung einer Bürgschaft zugunsten Bund und Kanton Bern von CHF 5 Millionen.

Kurz zusammengefasst
Im Jahr 2019 haben die Einwohnergemeinde und die Dorfgemeinde das «Entflechtungsprojekt» gestartet. Bis heute sind zwei der vier vorgesehenen Säulen umgesetzt worden. Als eine weitere zentrale Massnahme ist zur Finanzierung der geplanten Sanierung/Erneuerung der Turn-, Sport- und Freizeitanlagen die Gründung einer Gebäude-AG vorgesehen. Durch den Verkauf des ehemaligen Zeughausareals an die neu zu gründende «Bielenmatten Areal AG» fliesst der Gemeinde ein Nettoerlös von rund CHF 7 Mio. zu. Als Alleinaktionärin behält die Einwohnergemeinde weiterhin die Kontrolle über die Zielsetzung, Führung, Bewirtschaftung und Entwicklung der Aktiengesellschaft (AG). Gleichzeitig ermöglicht die Rechtsform einer AG die Schaffung schlanker und effizienter Strukturen für die zukünftige Liegenschaftsentwicklung. Ein weiterer Vorteil dieser Auslagerung besteht in der stärkeren Beteiligung von Bund und Kanton. Bei der Gründung der «Bielenmatten Areal AG» beteiligen sich der Bund und der Kanton mit einem zinslosen Darlehen von insgesamt CHF 5.0 Mio. an der Übernahme der Liegenschaft und den Investitionen für die geplante Seilbahnhalle.

 

Botschaft
Anfangs November ist das Abstimmungsmaterial mit der Botschaft über die Urnenabstimmung vom 30. November 2025 den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zugestellt worden. 
► Die Botschaft zur Urnenabstimmung finden Sie hier.

 

Abstimmungsfrage vom 30.11.2025

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie das SKZ-Areal zu einem Preis von CHF 9.52 Mio. an die «Bielenmatten Areal AG» verkaufen?

Die Einwohnergemeinde ist Alleinaktionärin und zeichnet für CHF 2 Mio. Aktien. Das Projekt wird durch den Bund und den Kanton Bern mit einem zinslosen Darlehen von CHF 5 Mio. unterstützt, wofür die Gemeinde Meiringen eine Bürgschaft von CHF 5 Mio. an Bund und Kanton gewährt.

Die Fragen sind mit JA oder NEIN zu beantworten.


Häufig gestellte Fragen

Hat sich die Einwohnergemeinde Meiringen zu einem Seilbahn-Ausbildungshallen-Bau verpflichtet?
Für Seilbahnen Schweiz ist eine Seilbahnhalle zwingende Voraussetzung für die zukünftige Aus- und Weiterbildung. Die Einwohnergemeinde hat in einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt, dass eine Ausbildungshalle auf dem Areal realisiert werden kann. Das war mit ausschlaggebend, dass der SBS sich für den Standort Meiringen entschieden hat und einen neuen Mietvertrag über 25 Jahre sowie einen Vorvertrag für den Bau und damit verbundene Erhöhung der Mietenzinsen unterzeichnet hat. In allen Verträgen ist festgelegt, dass die Verträge nur dann zu Stande kommen, wenn die Bevölkerung dem Verkauf der Liegenschaft und der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) zustimmt. Wird die Gründung der «Bielenmatten Areal AG» abgelehnt, wird gemäss Vertrag die Gemeinde die Seilbahnhalle erstellen und dafür einen Verpflichtungskredit per Urnenabstimmung beantragen. Bei einer erneuten Ablehnung, was heissen würde, dass keine Seilbahn-Ausbildungshalle erstellt wird, ist davon auszugehen, dass Seilbahnen Schweiz die Verträge kündigen wird.

Hier finden Sie weitere häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zur Abstimmung per E-Mail (info@meiringen.ch), Telefon (033 972 45 45) oder direkt auf der Verwaltung.
 

Eigentümerstrategie
In einer Eigentümerstrategie legt die Einwohnergemeinde die verbindlichen Vorgaben für den Verwaltungsrat der «Bielenmatten Areal AG» fest. Das Dokument regelt den Zweck und die Ziele für Führung, Bewirtschaftung und Entwicklung der AG. Die Geschäftspolitik und -felder sind aufgeführt, sie verpflichten zu einer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologisch nachhaltigen Tätigkeit. Weiter sind die Zusammensetzung und fachlichen Kompetenzen des Verwaltungsrates sowie Entschädigungen vorgegeben. Zudem werden Vorgaben für die Verwaltung und die Pflichten über Informations- und Berichtswesen festgehalten. Die Veräusserung von Aktienanteilen an Drittpersonen ist unter Kapitel «Eigentümerschaft und Aktienkapital» geregelt.
Die Eigentümerstrategie finden Sie hier.
 

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15.10.2025 - Öffentliche Informationsveranstaltung
Am 15. Oktober 2025 hat die Einwohnergemeinde Meiringen zur Informationsveranstaltung «Entwicklung Areal SKZ - Gründung Gebäude AG» eingeladen. Rund 30 Personen sind der Einladung zum öffentlichen Anlass gefolgt. Untenstehend findet sich die Präsentation der Veranstaltung sowie die Medienmitteilung.

Dokumente

Name
Botschaft Urnenabstimmung 30.11.2025 - Gründung «Bielenmatten Areal AG» (PDF, 1.9 MB) Download 0 Botschaft Urnenabstimmung 30.11.2025 - Gründung «Bielenmatten Areal AG»
Urnenabstimmung vom 30.11.2025 - Häufig gestellte Fragen (PDF, 169.07 kB) Download 1 Urnenabstimmung vom 30.11.2025 - Häufig gestellte Fragen
Eigentümerstrategie «Bielenmatten Areal AG» vom 15.09.2025 (PDF, 532.06 kB) Download 2 Eigentümerstrategie «Bielenmatten Areal AG» vom 15.09.2025
Präsentation Informationsveranstaltungen «Bielenmatten Areal AG» vom 15.10.2025 (PDF, 4.17 MB) Download 3 Präsentation Informationsveranstaltungen «Bielenmatten Areal AG» vom 15.10.2025
Medienmitteilung - Informationsveranstaltung «Bielenmatten Areal AG» - 15.10.2025 (PDF, 130.81 kB) Download 4 Medienmitteilung - Informationsveranstaltung «Bielenmatten Areal AG» - 15.10.2025