Gemeinderat Meiringen

Der Gemeinderat bildet als ausführendes Organ die Exekutive der Gemeinde. Er führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. In seinem Zuständigkeitsbereich vertritt er die Gemeinde nach aussen.

Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Organisation, Aufgaben und Zuständigkeitsbereich sind im Organisationsreglement vom 08.06.2006 sowie in der Organisationsverordnung vom 15.12.2010 geregelt.

Der Rat besteht mit seinem Präsidenten aus sieben Mitgliedern, welche alle vier Jahre an der Urne neu gewählt werden. Wählbar sind Personen, welche in der Gemeinde Meiringen stimmberechtigt sind.

Die Gemeinderatssitzungen finden in der Regel alle 3 Wochen statt.

 

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