Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Dieses erhalten Sie bei der

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Oberland Ost
Schloss 9
3800 Interlaken

Tel. 031 635 22 25

info.kesb-oo@be.ch

Entsprechende Gesuche können unter Vorweisen eines gültigen Ausweisdokuments bei der örtlich zuständigen KESB per E-Mail, Post oder direkt am Schalter gestellt werden.

Weitere Informationen erteilt die KESB oder sind auf der Webseite der KESB verfügbar.

 

Preis

20.-
Name
Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB (PDF, 115.5 kB) Download 0 Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB