Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Dieses erhalten Sie bei der
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Oberland Ost
Schloss 9
3800 Interlaken
Tel. 031 635 22 25
Entsprechende Gesuche können unter Vorweisen eines gültigen Ausweisdokuments bei der örtlich zuständigen KESB per E-Mail, Post oder direkt am Schalter gestellt werden.
Weitere Informationen erteilt die KESB oder sind auf der Webseite der KESB verfügbar.
Preis
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB (PDF, 115.5 kB) | Download | 0 | Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB |