Benutzung öffentlicher Plätze und Strassen

Inanspruchnahme öffentlicher Strassen und Plätze

Das Benutzen von öffentlichen Strassen und Plätzen für kulturelle und sportliche Anlässe wie
  • Umzüge, Musikanlässe, etc.
  • Wettkämpfe im Radsport, Lauf- oder Marschsport, etc.
ist bewilligungspflichtig.

Die Inanspruchnahme von öffentlichen Strassen
  • zum Lagern von Anlagen, Gegenständen und anderen Einrichtungen (zum Beispiel Schuttmulden) oder
  • das Aufbrechen von Strassen
bedarf ebenfalls einer Bewilligung. Sie ist gebührenpflichtig. 
Für Fragen steht Ihnen der Bereich Sicherheit gerne zur Verfügung