Mietamt

Schlichtungsbehörden

Die Schlichtungsbehörde ist die erste Instanz bei mietrechtlichen Streitigkeiten. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Verfahren vor der Schlichtungsstelle grundsätzlich kostenlos. Sie hat bei Wohnungs- und Geschäftsmieten die Parteien mietrechtlich zu beraten und Einigungsverhandlungen durchzuführen. Sofern unter den Parteien keine Einigung erzielt werden kann, fällt die Schlichtungsbehörde definitive Entscheide bei Verfahren bezüglich Herausgabe hinterlegter Mietzinse, Anfechtung einer Kündigung sowie Erstreckung eines Mietverhältnisses. In allen übrigen Angelegenheiten wird lediglich versucht eine gütliche Einigung zu erzielen.

Für die Gemeinde Meiringen ist nachfolgende Schlichtungsbehörde zuständig:

Schlichtungsbehörde Oberland
Scheibenstrasse 11b
3600 Thun
Telefon: 031 635 58 00
Telefax: 031 634 50 74
E-Mail: schlichtungsbehoerde.thun@justice.be.ch 
Homepage: http://www.justice.be.ch/justice/de/index/justiz/organisation/obergericht/ueber_uns/schlichtungsbehoerden/berner-oberland.html
Formulare: http://www.justice.be.ch/justice/de/index/zivilverfahren/zivilverfahren/formulare_merkblaetter.html