Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Dieses erhalten Sie bei der
Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Oberland Ost
Schloss 9
3800 Interlaken
Tel. 031 635 22 25
Entsprechende Gesuche können unter Vorweisen eines gültigen Ausweisdokuments bei der örtlich zuständigen KESB per E-Mail, Post oder direkt am Schalter gestellt werden.
Weitere Informationen erteilt die KESB oder sind auf der Webseite der KESBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.
Preis
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| Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB (PDF, 116 kB) | Download | 0 | Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB |