Hundehaltung / Infos
Zusätzlich schreibt die eidgenössische Tierseuchenverordung vor, dass ab 1.1.2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein müssen.
Änderungen wie Besitzerwechsel oder Tod des Hundes sind der Finanzverwaltug der Gemeinde und mittels eigenem Login bei folgendem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu mutieren.
Link: Tierschutzverordnung (TSchV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Link: Bundesamt für VeterinärwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Link: Login AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ist Ihnen ein Tier zugelaufen, haben Sie ein Tier gefunden oder vermissen Sie ein Tier. Melden Sie sich doch auf der Meldestelle Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.für Findeltiere im Kanton BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzverwaltung Meiringen | 033 972 45 48 | finanzverwaltung@meiringen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 033 972 45 49 | gemeindeschreiberei@meiringen.ch |