Hundehaltung / Infos
Zusätzlich schreibt die eidgenössische Tierseuchenverordung vor, dass ab 1.1.2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein müssen.
Änderungen wie Besitzerwechsel oder Tod des Hundes sind der Finanzverwaltug der Gemeinde und mittels eigenem Login bei folgendem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu mutieren.
Ab Januar 2026:
Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden versenden wir weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.
Was bleibt gleich und was ändert sich?
Für Gemeinden und Kantone ändert sich an den Meldeprozessen nichts. Die bestehenden Funktionen in Amicus bleiben unverändert. Die ePetCard dient als Ergänzung zu Amicus als digitale Ausweislösung.
Hundehaltende können die meisten Pflichtmeldungen (Weitergabe, Übernahme und Tod des Hundes) neu auch bequem am Handy in der animundo-App vornehmen.
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Link: Tierschutzverordnung (TSchV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Link: Bundesamt für VeterinärwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Link: Login AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ist Ihnen ein Tier zugelaufen, haben Sie ein Tier gefunden oder vermissen Sie ein Tier. Melden Sie sich doch auf der Meldestelle Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.für Findeltiere im Kanton BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Finanzverwaltung Meiringen | 033 972 45 48 | finanzverwaltung@meiringen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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