Taxibewilligung

Ortspolizeireglement Artikel 24:

Abs 1: Das Halten und Führen von Taxis ist bewilligungspflichtig.

Abs 2: Bewilligung erteilt der Gemeinderat auf Antrag des Bereichs Sicherheit.

Abs 3: Die öffentlichen Taxistandplätze werden durch die Tiefbaukommission bestimmt. Der Bereich Sicherheit wird von ihr vorher angehört.

Gesuche sind schriftlich beim Bereich Sicherheit einzureichen.

Link: Taxiverordnung