Baugesuch/Baubewilligung

Ist mein Bauvorhaben baubewilligungspflichtig? Was ist beim Erarbeiten und Einreichen eines Baugesuchs zu beachten? Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte rund um Baugesuche zusammengefasst:

Seit März 2022 müssen Baugesuche im Kanton Bern elektronisch über die eBau-Plattform eingereicht werden. Das Ausfüllen des Baugesuchs in eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten im eBau-Portal unterstützt Sie die Wegleitung. Aufgrund ausstehender gesetzlicher Anpassungen müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin zweifach ausgedruckt und unterschrieben beim Bauinspektorat eingereicht werden. Nach der Erfassung in eBau reichen Sie das unterzeichnete Baugesuchsformular mit den erforderlichen Unterlagen in Papierform bei der Einwohnergemeinde Meiringen ein. Das Baugesuch gilt erst dann als eingereicht, wenn die Baugesuchsunterlagen bei der Einwohnergemeinde Meiringen in Papierform vorliegen.

Link eBau-Startseite

Link AGR Baubewilligungsverfahren

Zeitlicher Bedarf ordentliche Baubewilligung

mit Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)

Gemeinde ist Baubewilligungsbehörde
Eingang / Entgegennahme Baugesuch

  • Formelle Prüfung innert sieben Arbeitstagen nach Eingang der Baueingabe und erfolgter Profilierung (Gemeindeverwaltung).
  • Weiterleitung (wenn nötig) an das zuständige Regierungsstatthalteramt 
  • Materielle Prüfung innert siebzehn Arbeitstagen nach Eingang bei der Gemeinde
  • Publikation in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsanzeigers / Amtsblatt sowie Versand der Gesuchunterlagen an die involvierten Amts- und Fachstellen 
  • Auflage- und Einsprachefrist: 30 Tage
  • Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. Einsprachen innert der Auflage- und Einsprachefrist  
  • Evtl. Einigungsverhandlungen
  • Erteilung der Baubewilligung innert 30 Tagen seit Eingang aller nötigen Unterlagen wie Amts- und Fachberichte bzw. innert 30 Tagen nach erfolgten Einigungsverhandlungen
  • Bei Einsprachen kann sich das Bewilligungsverfahren verzögern

Beispiel
  • Eingang: 4. Juli
  • Formelle Prüfung: 12. Juli 
  • materielle Prüfung 26. Juli
  • Publikation in zwei aufeinanderfolgenden Amtsanzeigern: 29. Juli / 05. August
  • gleichzeitig Einholen von Amts- und Fachberichten bei den involvierten Ämtern und Fachstellen
  • Einsprachefrist 30 Tage: 29. August
  • Eingang Amts- und Fachberichte: 29. August
  • Bauentscheid innert 30 Tagen nach Ablauf der Einsprachefrist: 30. September
  • Weiterleiten an Regierungsstatthalteramt wenn nötig 12. Juli
Fristenlauf bei Zuständigkeit bei Regierungsstatthalteramt gemäss Verfahrensprogramm.

Zeitlicher Bedarf ordentliche Baubewilligung:
Gesamtdauer theoretisch.: 13 Wochen (wenn keine Einsprachen)
Gesamtdauer i.d.R.: 8 - 10 Wochen (wenn keine Einsprachen)
Die Zuständigkeiten der Baubewilligungsbehörde sind in Art. 8 und 9 BewD geregelt.

 

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Bauinspektorat 033 972 45 47