Reglement und Verordnung Tourismusförderungsabgabe (TFAR / TFAV) per 01.09.2026
An der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026 hat der Gemeinderat das Reglement gemäss Organisationsreglement (OgR06) Art. 23 Abs. 1 und die Verordnung über die Tourismusförderungsabgabe per 01.09.2026 gemäss OgR06 Art. 23 Abs. 2 genehmigt.
Das Reglement betreffend Tourismusförderungsabgabe (TFAR) musste aus formellen Gründen im Zusammenhang mit der übergeordneten Mehrwertsteuergesetzgebung angepasst werden. Zeitgleich wurden inhaltliche Anpassungen vorgenommen, welche der aktuellen Begebenheiten entsprechen, wie zum Beispiel die Anpassung des Namens der Tourismusorganisation von «Verein Alpen Region Brienz-Meiringen-Hasliberg» auf neutral «Tourismusorganisation».
Im Zusammenhang mit den Anpassungen des TFAR bedingt es auch in der Verordnung der Tourismusförderungsabgabe (TFAV) die formellen Anpassungen anzugleichen.
Das Reglement und die Verordnung liegen ab 17.07.2026 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können eingesehen werden.
Das Reglement und die Verordnung über die Tourismusförderungsabgabe (TFAR) unterliegt nach Art. 23 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Meiringen (OgR06) dem fakultativen Referendum (Art. 36 ff OgR06). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung. Das Referendum erfordert 4 % der Stimmberechtigten und ist bei der Gemeindeschreiberei Meiringen einzureichen. Dies entspricht aktuell mindestens 125 gültigen Unterschriften.
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| Reglement_Tourismusforderungsabgabe_TFAR per 01.09.2026 (PDF, 430 kB) | Download | 0 | Reglement_Tourismusforderungsabgabe_TFAR per 01.09.2026 |
| Verordnung_Tourismusforderungsabgabe_TFAV per 01.09.2026 (PDF, 470 kB) | Download | 1 | Verordnung_Tourismusforderungsabgabe_TFAV per 01.09.2026 |