Freinacht für Gastgewerbebetriebe WM-Viertelfinalspiel
Der Regierungsrat des Kantons Bern gewährt anlässlich des Viertelfinalspiels der Schweizer Fussballnationalmannschaft in der Nacht von Samstag, 11.07.2026, auf Sonntag, 12.06.2026, eine Freinacht.
Informationen für Gastgewerbebetriebe
Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern dürfen in dieser Nacht ohne zeitliche Einschränkung geöffnet bleiben. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich. Die Freinacht wird gestützt auf Art. 13 Abs. 1 des Gastgewerbegesetzes (GGG) gewährt.
Die Übertragung des Spiels im Gastgewerbebetrieb hat im Rahmen der bestehenden Betriebsbewilligung und der geltenden Vorgaben zu erfolgen. Für organisierte Public Viewings oder Übertragungen mit zusätzlicher Infrastruktur (z. B. Grossleinwand oder zusätzliche Einrichtungen) sind die erforderlichen Rechte sowie allfällige zusätzliche Bewilligungen vorgängig abzuklären.
Für die Übertragung des Viertelfinalspiels gelten, sofern die erforderlichen Übertragungsrechte eingeholt wurden, folgende Vorgaben:
- Die Übertragung des Spiels ist ab 03.00 Uhr möglich, inklusive Bewirtung der Gäste während der gesamten Nacht.
- Es dürfen nur so viele Sitzplätze angeboten werden, wie in den bestehenden Betriebs- beziehungsweise Einzelbewilligungen vorgesehen sind. Das Aufstellen zusätzlicher Sitzgelegenheiten (z. B. Festbänke oder ähnliche Einrichtungen) ist nicht zulässig.
- Die Lautstärke ist auf das notwendige Mass zu beschränken, damit der Spielkommentar verständlich bleibt. Der Schallpegel ist möglichst tief zu halten und darf Leq 85 dB(A)/10s nicht überschreiten.
- Eine Tonübertragung ist ausschliesslich während der Spielzeit zulässig. Vor Spielbeginn, während der Pause sowie nach Spielende ist auf eine Tonübertragung zu verzichten.
- Die verantwortliche Person ist für Ruhe und Ordnung verantwortlich. Es wird empfohlen, die Nachbarschaft vorgängig zu informieren.
- Sollten trotz Einhaltung der Vorgaben berechtigte Beanstandungen aus der Nachbarschaft eingehen, bleiben weitergehende Massnahmen vorbehalten.
Die Einwohnergemeinde Meiringen bittet die Fans sowie die Betreiberinnen und Betreiber von Gastgewerbebetrieben, auf die Anwohnenden und Hotelgäste Rücksicht zu nehmen und wünscht allen einen spannenden Match.
Hopp Schwiiz!