Militärflugplatz Meiringen - Factsheet Einsprache für betroffene Eigentümer von Liegenschaften
Im Anzeiger Oberhasli vom 01.05.2026 informiert das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über das «Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren» betreffend Militärflugplatz Meiringen; Stationierung Neues Kampfflugzeug (NKF) F-35A und Erleichterungen nach Art. 14 Lärmschutz-Verordnung - Mitwirkung und Anhörung vom 18. Mai 2026. Hingewiesen wird auch auf die Einsprachemöglichkeiten: «Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist (18.05.-17.06.2026) beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.»
Die Regionsgemeinden haben unter juristischer Begleitung ein Factsheet für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften in der Umgebung des Flugplatzes Meiringen erarbeitet. Dieses soll den Prozess und die Rechte erklären und aufzeigen, wie Liegenschaftsbesitzer vorgehen können.
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| Factsheet für betroffene Liegenschafteneigentümer (PDF, 154 kB) | Download | 0 | Factsheet für betroffene Liegenschafteneigentümer |