Medienmitteilung - Kontaktgremium Militärflugplatz Meiringen

12. März 2026

Das regionale Kontaktgremium Flugplatz Meiringen hat sich am 24. Februar 2026 zum jährlichen Austausch getroffen. Die Teilnehmenden sind über den aktuellen Stand im Koordinationsprozess für das Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren informiert worden. An einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 20.04.20206 erhält die Bevölkerung die Gelegenheit, sich zum Sachplan und zur Mitwirkung zu informieren. Grosse Differenzen bestehen nach wie vor beim zukünftigen Einfluss des Einzelereignisses auf die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Nähe zum Flugplatz Meiringen.

Peter Zumbrunn, der neue Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli, begrüsste am 24. Februar 2026 in Unterbach die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, des Bevölkerungsausschusses Unterbach, von Gewerbe und Tourismus, der Interessenverbände, der Luftwaffe und des Generalsekretariats des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zum jährlichen Austausch im Rahmen des Kontaktgremiums Flugplatz Meiringen.

Für die Einführung des F-35A muss das Objektblatt für den Militärflugplatz Meiringen im Sachplan Militär angepasst werden. Darin wird unter anderem die zulässige Lärmbelastung festgelegt. Die Anpassung des Objektblatts wird nach Anhörung des Kantons und der Gemeinden und einer Mitwirkung der Bevölkerung durch den Bundesrat beschlossen und ist behördenverbindlich. Die zulässige Lärmbelastung wird durch das VBS nach einer öffentlichen Auflage im Plangenehmigungsverfahren festgelegt und ist für alle verbindlich.

Seit über drei Jahren führt das Generalsekretariat VBS als Sachplan- und als Plangenehmigungsbehörde einen Koordinationsprozess mit den betroffenen Gemeinden, dem Kanton, dem Regierungsstatthalteramt, der Luftwaffe und armasuisse durch. Dabei werden in den Verhandlungen die nötigen Grundlagendokumente besprochen im Hinblick auf das öffentliche Mitwirkungsverfahren, das noch im Mai beginnen soll.

Durch die Gemeinden ist im Koordinationsprozess ein Wahrnehmungsvergleich als Forderung gestellt worden. Das VBS hat nun Abklärungen getroffen und im April ist geplant, dass zwei Kampfflugzeuge der italienischen Luftwaffe vom Typ F-35A nach Meiringen fliegen und auf dem Flugplatz landen und starten. Dies soll der Bevölkerung wie auch den Behörden die Gelegenheit geben, einen subjektiven Vergleich zwischen dem aktuellen Kampfflugzeug F/A-18 und dem neuen F-35A vorzunehmen. Es sind auch Messungen der EMPA vorgesehen. Konkrete Informationen zum Vergleich und zum Mitwirkungsverfahren zum Objektblatt sind für die interessierte Öffentlichkeit an einer Informationsveranstaltung am 20. April 2026 vorgesehen.

Diskussionen gab es zu den durch die unabhängige Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) im 2019 durchgeführten Vermessungen des F-35A auf dem Militärflugplatz in Payerne und dem mit diesen Messungen erstellten Quellenmodell für alle Militärflugplätze. Die Vertretenden des Vereins Interessengemeinschaft für weniger Fluglärm in der Alpenregion (IGF Alpenregion) stellen die Mess-/Inputdaten, das Quellenmodell und damit das Ergebnis der Modellberechnung in Frage und befürchten, dass unter anderem durch die topografischen Verhältnisse des Haslitals die Lärmimmissionen vom Einzelereignis (Start und Landung) für Menschen und Tiere nicht erträglich sind beziehungsweise gesundheitsschädigende Auswirkungen haben können. Das VBS verweist demgegenüber auf die Unabhängigkeit der EMPA und ist überzeugt, dass die Messungen und Berechnungen der EMPA korrekt sind.

Als positive Massnahme wird von allen Beteiligten das Projekt ANMS (Aircraft Noise Monitoring System) gesehen, mit welchem die Schweizer Militärflugplätze mit Lärmmessstationen (NMTs) ausgerüstet sind. Die Daten ermöglichen eine detaillierte Analyse der Lärmbelastung rund um die Flugplätze. Aktuell haben die Behörden bereits Zugriff auf die Daten. Gemäss Luftwaffe werden diese auch für die Öffentlichkeit zeitnah aufgeschaltet und zur Verfügung stehen.

Regierungsstatthalter Peter Zumbrunn dankte abschliessend den Anwesenden für ihre Teilnahme und hielt fest, wie wichtig die öffentliche Mitwirkung zum Objektblatt und das Bewilligungsverfahren für die Region sind. Zumbrunn erhofft sich einen konstruktiven und sachlichen Ablauf und ein wertschätzendes Verhalten aller Beteiligten.


 

Weitere Auskünfte erteilt:
Peter Zumbrunn, Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Telefon 031 635 97 70.

Kontaktgremium Flugplatz Unterbach vom 24.02.2026
Kontaktgremium Flugplatz Unterbach vom 24.02.2026