Neues Parkplatzreglement und neue Parkplatzverordnung
Die Überarbeitung des Parkplatzreglementes (PPR) und der Parkplatzverordnung (PPV) sind ein Thema, dass der Gemeinderat vor einiger Zeit in an die Hand nahm. Die beiden zurzeit gültigen Reglemente und Verordnungen sind per 01.01.2009 in Kraft getreten. In den Jahren 2011 und 2019 erfolgten leichte Anpassungen des Reglements. Die Verordnung wurde im Jahr 2010 überarbeitet. Weitere leichte Anpassungen erfolgten in den Jahren 2019 und 2020.
Mit der nun vorliegenden Überarbeitung verfügt die Einwohnergemeinde wieder über ein aktuelles und den Ansprüchen der Gemeinde und den Bürgerinnen und Bürger dienendes Reglement sowie eine Verordnung.
Warum erfolgte eine Überarbeitung von PPR und PPV?
- Die aktuellen Tarife und Gebühren sind auf Grundlagen im Jahre 2010 festgelegt. Es zeigt sich, dass nun nach über Jahren eine bessere Steuerung der Nutzung von Kurz- und Langzeitparkplätzen erfolgen muss. Dies ist am einfachsten über Tarifunterschiede zu erreichen.
- Zahlreiche Parkplätze werden heute über 24 Stunden genutzt. Aus diesem Grund soll die Gebührenpflicht neu auf 24 Stunden ausgeweitet werden.
- Eine Gebührenpflicht über 24 Stunden bewirkt auch eine Gleichstellung von Parkplatznutzenden, welche ihre Fahrzeuge bisher über Nacht auf öffentlichem Grund kostenlos abstellen, gegenüber Autobesitzenden, die bei ihrer Liegenschaft auf eigene Kosten (oder auf Kosten der Eigentümer) Parkmöglichkeiten gebaut und selber finanziert haben.
- Auch im Vergleich mit anderen Gemeinden erachtet der Gemeinderat es als gerechtfertigt, bei Parkplätzen, die von grosser touristischer Nutzung sind (z. B. Alpbach) die Gebühren zu erhöhen.
Was sind die grössten Veränderungen?
- Einführung Gebührenpflicht über 24 Stunden.
- Anpassung der Tarifstruktur:
-Erhöhung der Gebühr nach erster Stunde im Zentrum
-Monatsparkkarte Bewohner, Gewerbe CHF 60.00 (bisher CHF 60.00)
-Halbjahresparkkarte CHF 300.00 (bisher CHF 340.00)
-Jahresparkkarte CHF 400.00 (bisher CHF 650.00) - Einheitliche Reglung Parkplätze Coop und Migros
- Regelung Nachverbot für Camper, Wohnmobile und Wohnwagen
Prozess
Das Gebührenreglement wurde in einem ersten Schritt durch die Verwaltung überarbeitet. Nach einer anschliessenden ersten Diskussion im Gemeinderat bat dieser in einem nächsten Schritt die betroffenen Kommissionen um eine Stellungnahme Diese Rückmeldungen wurden wiederum diskutiert und im Reglement und der Verordnung eingearbeitet. Im September 2025 hat der Gemeinderat sowohl das Parkplatzreglement als auch die Parkplatzverordnung verabschiedet. Anschliessend ist es an den Preisüberwacher beim Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF, zur Beurteilung eingereicht worden. An seiner Sitzung vom 9. Februar 2026 hat der Gemeinderat die Rückmeldungen der Preisüberwachung zur Kenntnis genommen und das Reglement und die Verordnung zur Publikation freigegeben.
Preisüberwacher
Die Preisüberwachung empfahl eine Senkung der Gebühren für Jahresparkkarten und Parkkarten pro Semester und pro Monat zu prüfen. Die Abweichungen bzw. Festlegungen werden seitens Gemeinde wie folgt begründet:
- Die Berechnungen der Preisüberwachung basieren auf gesamtschweizerischen Parametern, welche Themen wie Verkehrs- und Parkierungslenkung nicht berücksichtigen. Als Gemeinde mit hohen touristischen Frequenzen ist es für die Bevölkerung und für das Dorfleben essentiell, dass die Aussenparkplätze genutzt und der Dorfkern entlastet werden.
- Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Jahresparkkarten deutlich reduziert werden und die Gebührenstruktur tiefer ist als in anderen vergleichbaren Gemeinden im Berner Oberland.
Vergleich mit anderen Gemeinden
Brienz
Gemäss Reglement besteht ein Maximaltarif von CHF 3.00 pro Stunde.
In der Verordnung wird ein Tarif von CHF 1.50 pro Stunde festgelegt.
Die Jahresparkkarte kostet CHF 700.00.
Frutigen
Gemäss Reglement werden Gebühren zwischen CHF 0.50 und CHF 2.00 pro Stunde (erste Stunde gratis) erhoben. Die Pauschalgebühren liegen zwischen CHF 100.00 und CHF 500.00.
In der Verordnung wird ein Tarif von CHF 1.00 pro Stunde festgelegt (erste Stunde gratis).
Die Jahresparkkarte kostet CHF 500.00.
Adelboden
Tarife Parkplätze im Zentrum (Parkhaus): erste Stunde gratis, alle 30 Minuten CHF 1.00.
Die Jahresparkkarte kostet CHF 600.00 für Einheimische und CHF 950.00 für Auswärtige.
Unterseen
Gebührenreglement mit folgenden Tarifen
CHF 1.20 pro Stunde ausserhalb des Zentrums
CHF 2.00 pro Stunde im Zentrum
Die Jahresparkkarte «ausserhalb» kostet CHF 495.00 und die Jahreskarte «im Zentrum» kostet CHF 990.00.
Parkplatz Bergbahnen Meiringen Hasliberg, Reuti
CHF 1.00 eine Stunde
CHF 7.00 12 Stunden
CHF 14.00 1 Tag
Nachfolgende Unterlagen finden Sie im Anhang:
Parkplatzreglement vom 20.10.2025
Parkplatzverordnung vom 20.10.2025
Stellungnahme Preisüberwachung vom 27.12.2025
Publikation Anzeiger Oberhasli vom 20.02.2026
Fragen und Antworten
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und werden Sie laufend nachfolgend aufführen.
Hier können Sie uns per Mail erreichen.
Frage: Generiert die Gemeinde damit Mehreinnahmen?Antwort: Ja, aus Sicht der Gemeinde sind diese berechtigt. Die Kosten für Unterhalt und Betrieb sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Vergleich mit anderen Gemeinden ist eine Erhöhung der Tarife vertretbar.
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| Parkplatzreglement - 20.10.2025 (PDF, 135 kB) | Download | 0 | Parkplatzreglement - 20.10.2025 |
| Parkplatzverordnung - 20.10.2025 (PDF, 422 kB) | Download | 1 | Parkplatzverordnung - 20.10.2025 |
| Parkplatzbewirtschaftung - Stellungnahme Preisüberwachung (PDF, 270 kB) | Download | 2 | Parkplatzbewirtschaftung - Stellungnahme Preisüberwachung |
| Publikation Parkplatzreglement und -verordnung - 20.02.2026 (PDF, 118 kB) | Download | 3 | Publikation Parkplatzreglement und -verordnung - 20.02.2026 |