Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland Ost

Seit dem 01.01.2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dadurch wurden die bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden abgelöst und durch regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ersetzt. Für die Gemeinde Meiringen ist ab diesem Datum die KESB Oberland Ost zuständig.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist für alle vormundschaftlichen Angelegenheiten inkl. fürsorgerischer Unterbringung zuständig.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/direktion/organisation/kesb.html

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland Ost
Schloss 11
3800 Interlaken

Tel. 031 635 22 25
Fax 031 634 52 05
info.kesb-oo@jgk.be.ch

Website