Erwerbsausfallentschädigung

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen,
  • für jeden besoldeten Dienstag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
  • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
  • für jeden Kurstag bei eidg. oder kant. Kaderbildungskursen von Jugend & Sport;
  • für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.
Dienst leistende Personen erhalten von ihrer Rechnungsführerin od. ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Die EO-Anmeldung ist anschliessend dem Arbeitgeber, der zuständigen Ausgleichskasse oder der AHV-Zweigstelle des Wohnortes abzugeben.

Das Merkblatt über die Erwerbsausfallentschädigung kann unter http://www.ahv-iv.info oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen bezogen werden.