Kinderzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen.

Ab 01.01.2009 haben folgende Personen Anspruch auf Familienzulagen:
  • Selbständigerwerbende
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Nichterwerbstätige
Die Höhe der Zulagen pro Monat im Gewerbe sind:
Fr. 230.- bis 16 Jahre
Fr. 290.-  ab 16 Jahre

Die Höhe der Zulage pro Monat in der Landwirtschaft sind:
Fr. 200.- bis 16 Jahre (Talgebiet)
Fr. 250.-  ab 16 Jahre (Talgebiet)
Fr. 220.- bis 16 Jahre (Berggebiet)
Fr. 270.-  ab 16 Jahre (Berggebiet)
zusätzlich werden Haushaltszulagen  von monatlich Fr. 100.- ausbezahlt.

Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse des Kantons Bern (FKB) beträgt ab 2012 1.8% der AHV-pflichtigen Lohnsumme.

Das Anmeldungsformular und die Merkblätter können unter http://www.ahv-iv.info oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen bezogen werden.