Öffentliche Planauflage - Überbauungsordnung (UeO) Schwarzwaldalp
Der Gemeinderat Meiringen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung der Überbauungsordnung Schwarzwaldalp (bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften, Zonenplanänderung und Erläuterungsbericht) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23. August 2025 bis 26. September 2025 bei der Abteilung Infrastruktur, Rudenz 14, 3860 Meiringen, öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeinde Meiringen einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung hat den Gegenstand eindeutig zu bezeichnen, auf welchen Bezug genommen wird.
Meiringen, 13. August 2025
Der Gemeinderat Meiringen
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Überbauungsordnung - UeO Schwarwaldalp (PDF, 6.49 MB) | Download | 0 | Überbauungsordnung - UeO Schwarwaldalp |
Überbauungsplan - UeO Schwarwaldalp (PDF, 818.57 kB) | Download | 1 | Überbauungsplan - UeO Schwarwaldalp |
Zonenplanänderung - UeO Schwarwaldalp (PDF, 433.08 kB) | Download | 2 | Zonenplanänderung - UeO Schwarwaldalp |