Ausserordentliche Gemeindeversammlung

25. Juni 2015, 20.00 Uhr

Informationen

Voraussetzungen
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in kantonalen Abstimmungen stimmberechtigten Frauen und Männer, sofern sie mindestens seit 3 Monaten in der Gemeinde Meiringen Wohnsitz und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

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Protokoll_ausserordentliche_Gemeindeversammlung_vom_25.06.2015.pdf Download 3 Protokoll_ausserordentliche_Gemeindeversammlung_vom_25.06.2015.pdf