Quellensteuer

Die Quellensteuer wird bei Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erhoben, solange sie noch nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind.

Die nachstehenden Personenkategorien ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls dem Steuerabzug an der Quelle unterstellt:

  • Künstler, Sportler und Referenten
  • Organe juristischer Personen
  • Ehemalige Arbeitnehmer mit Mitarbeiterbeteiligungen
  • Hypothekargläubiger
  • Empfänger von Vorsorgeleistungen aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit einem öffentlich-rechtlichem Arbeitgeber
  • Empfänger von Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen gestützt auf ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis oder aus einer gebundenen Selbstvorsorge
  • Transporteure im internationalen Verkehr
  • Grenzgänger, Arbeitnehmer für kurze Dauer (auch Schweizer), Wochenaufenthalter

Dem Steuerabzug an der Quelle nicht unterstellt bzw. aus der Quellensteuer entlassen werden Personen die:

  • das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erwerben
  • mit einer Person verheiratet sind die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzt
  • Grundbesitz im Kanton Bern erwerben
  • eine volle IV-Rente beziehen
  • das ordentliche Rentenalter erreichen

Ausländer (ohne Niederlassungsbewilligung) die eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, werden ab dem Steuerjahr 2016 über die nachträglich ordentliche Veranlagung besteuert.

Als Schuldner der steuerbaren Leistung (Arbeitgeber, Versicherer, Veranstalter) gilt, wer dem Steuerabzug an der Quelle unterliegende Leistungen erbringt. Insbesondere sind die Schuldner der steuerbaren Leistung verpflichtet, jede an der Quelle zu besteuernde Person bei der zuständigen Abrechnungsstelle anzumelden und den Steuerabzug zum Zeitpunkt der Auszahlung vorzunehmen und abzurechnen. Die Quellensteuern beinhalten die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern, sowie allfällige Kirchensteuern.

Ansprechpartner für Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli ab 01.12.2018:

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postfach
3001 Bern
info.qst@fin.be.ch

Telefon +41 31 633 60 14 (Montags kein Telefondienst / Di-Fr 08.30-11.30 Uhr)


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