Betriebsbewilligung

Wer einen Gastgewerbebetrieb eröffnen oder übernehmen will, setzt sich rechtzeitig mit der Standortgemeinde, Bereich Sicherheit, in Verbindung.
Ob der Betrieb bewilligungspflichtig ist oder nicht, entscheidet das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli.

Überzeitbewilligung für Gastgewerbebetriebe
Gastgewerbebetriebe dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen.
Für höchstens 24 Verlängerungen bis spätestens 03.30 Uhr im Kalenderjahr kann das Regierungsstatthalteramt Bern Überzeitbewilligungen erteilen.
Gesuche um Erteilung einer Überzeitbewilligung sind bei der Standortgemeinde, Bereich Sicherheit, einzureichen. Die Überzeitbewilligungen sind im Voraus zu bezahlen.

Geschicklichkeitsspielapparate (Jetonapparate) in Gastgewerbebetrieben
In einem Gastgewerbebetrieb darf höchstens ein bewilligter Jetonapparat in Betrieb sein. Solche Spielapparate mit geldvertretendem Gewinn in Form von Jetons sind nur erlaubt, wenn die Jetons ausschliesslich zum Bezug von Naturalleistungen vor Ort oder von Warengutscheinen für ein bestimmtes Detailhandels- oder Dienstleistungsunternehmen berechtigen.
Gesuche um Erteilung einer Betriebsbewilligung für Jetonapparate sind 30 Tage vor der Inbetriebnahme bei der Standortgemeinde, Bereich Sicherheit, einzureichen.

Link: Gesuch Jetonapparate
Link: Betriebsbewilligung
Link: Überzeitbewilligung
Link: Gesuch Handel mit Alkohol