Schwellentell

Die Schwellenkorporation Meiringen nimmt die ihr durch die Einwohnergemeinde Meiringen übertragenen Wasserbaupflichten für das ganze Gebiet der Einwohnergemeinde Meiringen wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung. Zur Finanzierung dieser Aufgaben wird ein sogenannter Schwellentell erhoben. Der Schwellentell wird auf dem amtlichen Wert am Ende des Jahres berechnet. Tellperiode ist das Kalenderjahr. Es werden keine pro rata temporis Rechnungen verschickt.

Der Tellansatz wird zusammen mit dem Beschluss über das Budget jährlich festgesetzt. Für die Einwohnergemeinde Meiringen beträgt der gültige Ansatz 0,5 ‰ des amtlichen Wertes.

Die Bewirtschaftung der Daten sowie die Rechnungsführung erfolgt durch die Finanzverwaltung Meiringen. Das Inkasso übernimmt die Kantonale Steuerverwaltung.

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