Steuererlass

Der Steuererlass soll zu einer Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person beitragen. Ein Erlassgesuch kann nur für rechtskräftig veranlagte Steuern gestellt werden. Das Gesuch ist schriftlich und begründet mit den notwendigen Beweismitteln bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
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