Amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte

 

Der amtliche Wert
Der amtliche Wert ist der Vermögenswert eines Grundstückes. Die Gemeinde Meiringen verwendet den amtlichen Wert im weiteren zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Ebenfalls wird der amtliche Wert von der Schwellenkorporation Meiringen zur Berechnung der Schwellentelle verwendet.

Der amtliche Wert wird in der Regel aufgrund eines Augenscheins und einer Beurteilung durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Änderungen im Bestand, Zustand oder in der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden lösen eine ausserordentliche Neubewertung aus.

Der Eigenmietwert

Bei Eigengebrauch eines Grundstückes oder Grundstückteils bezieht der Grundeigentümer eine Naturalleistung aus seinem Grundstück, die er als Einkommen zu versteuern hat (Eigenmietwert).

Dekret über die amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte (ABD)
Link: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/661.543/versions/2689

Die Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften finden Sie unter Dokumente.

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