Altersrente AHV

Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente um 1 oder 2 Jahre vorbeziehen oder 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben. Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer umgekehrt die Rente aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Die Kürzungs- und Aufschubssätze sind wie folgt festgesetzt:

Rentenvorbezug Frauen
Jahrgang 1954Vorbezug 1 JahrKürzungssatz 6.8 %
Jahrgang 1955 und jüngerVorbezug 2 JahreKürzungssatz 13.6%

Rentenvorbezug Männer
Jahrgang 1953Vorbezug 1 JahrKürzungssatz 6.8%
Jahrgang 1954 und jüngerVorbezug 2 JahreKürzungssatz 13.6%

Rentenaufschub
1 Jahr5.2 %
2 Jahre10.8%
3 Jahre17.1%
4 Jahre24%
5 Jahre31.5%

Rentenvorausberechnung:
Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann. Eine Vorausberechnung kann jederzeit verlangt werden und ist in der Regel gratis. Wer eine Rentenvorausberechnung wünscht, muss dafür ein amtliches Formular einreichen.

Anmeldung AHV-Rente:
Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch mit amtlichem Formular anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.

Die Formulare und Merkblätter für die Altersrente können unter http://www.akbern.ch. oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen/Innertkirchen bezogen werden.