Altersrente AHV
Zuständige Abteilung: Gemeindeschreiberei Zuständiger Bereich: AHV-Zweigstelle Meiringen Verantwortlich: Zenger, Daniela Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente um 1 oder 2 Jahre vorbeziehen oder 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben. Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer umgekehrt die Rente aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Die Kürzungs- und Aufschubssätze sind wie folgt festgesetzt: Rentenvorbezug Frauen
Rentenvorbezug Männer
Rentenaufschub
Rentenvorausberechnung: Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann. Eine Vorausberechnung kann jederzeit verlangt werden und ist in der Regel gratis. Wer eine Rentenvorausberechnung wünscht, muss dafür ein amtliches Formular einreichen. Anmeldung AHV-Rente: Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch mit amtlichem Formular anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Formulare und Merkblätter für die Altersrente können unter http://www.ahv-iv.info. oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen/Innertkirchen bezogen werden.
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