Geringfügige Änderung Zonenplan, «Teilplan 2 - Hausen, Eisenbolgen» Parzelle 1456

12. Februar 2026

Der Gemeinderat von Meiringen bringt gestützt auf Art. 60 des Kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1985 (BauG) und Art 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06.03.1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentliche Auflage. Es ist beabsichtigt, die änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Publikation im Amtsanzeiger Oberhasli ist in der Ausgabe vom 13.02.2026 erfolgt.

Geringfügige Änderung des Zonenplans «Teilplan 2 - Hausen, Eisenbolgen 1:2'500» vom Juni 2013: Umzonung der Grünzone auf der Parzelle Meiringen Nr. 1456.

Zur Einsichtnahme finden Sie nachfolgend die Unterlagen:
-Erläuterungsbericht 
-Änderung Zonenplan

Die Auflageakten liegen während 30 Tagen, vom 13.02.2026 bis 16.03.2026 bei der Einwohnergemeinde Meiringen, Abteilung Infrastruktur, öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet  bei der Einwohnergemeinde Meiringen, Abteilung Infrastruktur, Rudenz 14, 3860 Meiringen, einzureichen.

Meiringen, 09.02.2026
Gemeinderat Meiringen

Name
Umzonung Parzelle 1456 - Zonenplanänderung (PDF, 738 kB) Download 0 Umzonung Parzelle 1456 - Zonenplanänderung
Umzonung Parzelle 1456 - Erläuterungsbericht (PDF, 540 kB) Download 1 Umzonung Parzelle 1456 - Erläuterungsbericht