Die ordentliche Baubewilligung



Zeitlicher Bedarf ordentliche Baubewilligung

mit Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)


Eingang / Entgegennahme Baugesuch

  • Formelle Prüfung innert sieben Arbeitstagen nach Eingang der Baueingabe und erfolgter Profilierung (Gemeindeverwaltung). Weiterleitung an die Regierungsstatthalterin
  • Materielle Prüfung innert achtzehn Arbeitstagen nach Eingang bei der Bewilligungsbehörde
  • Entscheid über die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG durch das AGR innert 30 Tagen
  • Publikation in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsanzeigers / Amtsblatt
  • Auflage- und Einsprachefrist: 30 Tage
  • Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. Einsprachen
  • Ev. Einigungsverhandlungen
  • Erteilung der Baubewilligung innert 30 Tagen seit Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. Einsprachen

Beispiel
  • Eingang: 3. Juli 2006
  • Beginn Fristenlauf: 4. Juli 2006
  • Formelle Prüfung: 12. Juli 2006
  • Entscheid AGR: 14. August 2006
  • Publikation: 18. August 2006
  • Einsprachefrist: 18. September 2006
  • Baubewilligung ca.: 18. Oktober 2006

Gesamtdauer ca.: 3.5 Monate



Zeitlicher Bedarf ordentliche Baubewilligung

Regierungsstatthalteramt ist Baubewilligungsbehörde


Eingang / Entgegennahme Baugesuch

  • Formelle Prüfung innert sieben Arbeitstagen nach Eingang der Baueingabe und erfolgter Profilierung (Gemeindeverwaltung). Weiterleitung an die Regierungsstatthalterin
  • RSTH erlässt eine Leitverfügung
  • Publikation in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsanzeigers / Amtsblatt
  • Auflage- und Einsprachefrist: 30 Tage
  • Materielle Prüfung der Gemeinde während der Publikationsfrist
  • Amtsbericht der Gemeinde an RSTH (Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. Einsprachen)
  • Ev. Einigungsverhandlungen
  • Erteilung der Baubewilligung innert 30 Tagen seit Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen / Amtsberichte bzw. Einsprachen

Beispiel
  • Eingang: 3. Juli 2006
  • Beginn Fristenlauf: 4. Juli 2006
  • Formelle Prüfung: 12. Juli 2006
  • Versand an RSTH: 12. Juli 2006
  • Leitverfügung: 24. Juli 2006
  • Publikation: 4. August 2006
  • Amtsberichte: 4. September 2006
  • Einsprachefrist: 4. September 2006
  • Baubewilligung ca.: 4. Oktober 2006

Gesamtdauer ca.: 3 Monate



Zeitlicher Bedarf ordentliche Baubewilligung

Gemeinde ist Baubewilligungsbehörde


Eingang / Entgegennahme Baugesuch

  • Formelle Prüfung innert sieben Arbeitstagen nach Eingang der Baueingabe und erfolgter Profilierung (Gemeindeverwaltung). Weiterleitung an die Baubewilligungsbehörde
  • Materielle Prüfung innert zehn Arbeitstagen nach Eingang bei der Baube-willigungsbehörde
  • Publikation in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsanzeigers
  • Auflage- und Einsprachefrist: 30 Tage
  • Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. Einsprachen
  • Ev. Einigungsverhandlungen, Durchführung Gemeinde
  • Erteilung der Baubewilligung innert 30 Tagen seit Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. zurückgezogenen oder behandelten Einsprachen

Beispiel
  • Eingang: 3. Juli 2006
  • Beginn Fristenlauf: 4. Juli 2006
  • Formelle Prüfung: 12. Juli 2006
  • Publikation: 4. August 2006
  • Einsprachefrist: 4. September 2006
  • Baubewilligung ca.: 4. Oktober 2006

Gesamtdauer ca.: 3 Monate


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