Die ordentliche Baubewilligung
Zeitlicher Bedarf ordentliche Baubewilligung
mit Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
Eingang / Entgegennahme Baugesuch
- Formelle Prüfung innert sieben Arbeitstagen nach Eingang der Baueingabe und erfolgter Profilierung (Gemeindeverwaltung). Weiterleitung an die Regierungsstatthalterin
- Materielle Prüfung innert achtzehn Arbeitstagen nach Eingang bei der Bewilligungsbehörde
- Entscheid über die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG durch das AGR innert 30 Tagen
- Publikation in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsanzeigers / Amtsblatt
- Auflage- und Einsprachefrist: 30 Tage
- Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. Einsprachen
- Ev. Einigungsverhandlungen
- Erteilung der Baubewilligung innert 30 Tagen seit Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. Einsprachen
Beispiel
- Eingang: 3. Juli 2006
- Beginn Fristenlauf: 4. Juli 2006
- Formelle Prüfung: 12. Juli 2006
- Entscheid AGR: 14. August 2006
- Publikation: 18. August 2006
- Einsprachefrist: 18. September 2006
- Baubewilligung ca.: 18. Oktober 2006
Gesamtdauer ca.: 3.5 Monate
Zeitlicher Bedarf ordentliche Baubewilligung
Regierungsstatthalteramt ist Baubewilligungsbehörde
Eingang / Entgegennahme Baugesuch
- Formelle Prüfung innert sieben Arbeitstagen nach Eingang der Baueingabe und erfolgter Profilierung (Gemeindeverwaltung). Weiterleitung an die Regierungsstatthalterin
- RSTH erlässt eine Leitverfügung
- Publikation in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsanzeigers / Amtsblatt
- Auflage- und Einsprachefrist: 30 Tage
- Materielle Prüfung der Gemeinde während der Publikationsfrist
- Amtsbericht der Gemeinde an RSTH (Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. Einsprachen)
- Ev. Einigungsverhandlungen
- Erteilung der Baubewilligung innert 30 Tagen seit Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen / Amtsberichte bzw. Einsprachen
Beispiel
- Eingang: 3. Juli 2006
- Beginn Fristenlauf: 4. Juli 2006
- Formelle Prüfung: 12. Juli 2006
- Versand an RSTH: 12. Juli 2006
- Leitverfügung: 24. Juli 2006
- Publikation: 4. August 2006
- Amtsberichte: 4. September 2006
- Einsprachefrist: 4. September 2006
- Baubewilligung ca.: 4. Oktober 2006
Gesamtdauer ca.: 3 Monate
Zeitlicher Bedarf ordentliche Baubewilligung
Gemeinde ist Baubewilligungsbehörde
Eingang / Entgegennahme Baugesuch
- Formelle Prüfung innert sieben Arbeitstagen nach Eingang der Baueingabe und erfolgter Profilierung (Gemeindeverwaltung). Weiterleitung an die Baubewilligungsbehörde
- Materielle Prüfung innert zehn Arbeitstagen nach Eingang bei der Baube-willigungsbehörde
- Publikation in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsanzeigers
- Auflage- und Einsprachefrist: 30 Tage
- Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. Einsprachen
- Ev. Einigungsverhandlungen, Durchführung Gemeinde
- Erteilung der Baubewilligung innert 30 Tagen seit Eingang aller nötigen Unterlagen / Nebenbewilligungen bzw. zurückgezogenen oder behandelten Einsprachen
Beispiel
- Eingang: 3. Juli 2006
- Beginn Fristenlauf: 4. Juli 2006
- Formelle Prüfung: 12. Juli 2006
- Publikation: 4. August 2006
- Einsprachefrist: 4. September 2006
- Baubewilligung ca.: 4. Oktober 2006
Gesamtdauer ca.: 3 Monate
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