Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. Sie äussern ihren Willen an der Gemeindeversammlung. Die Zuständigkeiten der Gemeindeversammlung sind im Organisationsreglement (OgR) der Einwohnergemeinde Meiringen geregelt.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden zweimal jährlich im Juni und im Dezember statt. Bei Bedarf können ausserordentliche Gemeindeversammlungen einberufen werden.
Die Gemeindeversammlung wird von der Gemeindepräsidentin bzw. dem Gemeindepräsidenten nach den im Gemeindegesetz und dem Organisationsreglement enthaltenen Vorschriften geleitet. Die Stellvertretung wird durch die Vizegemeindepräsidentin bzw. dem Vizegemeindepräsidenten gewährleistet.

