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28. August 2008

Informationen aus dem Gemeinderat vom 28.08.2008

pd Das Naturschutzinspektorat des Kantons Bern wird die Revision des Naturschutzgebietes Chaltenbrunnen/Wandelalp zur Mitwirkung öffentlich auflegen. Es sind verschärfte Schutzmassnahmen bis hin zu einem Betretungsverbot für Mensch und Tier geplant. Um dieses Betretungsverbot umzusetzen wurde bereits ein Zaun erstellt. Sowohl der Gemeinderat Meiringen als auch der Gemeinderat Schattenhalb wehren sich gegen diese verschärften Massnahmen.

Das Gebiet "Turen, Chaltenbrunnen und Stäckelwäldli" ist im Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung erfasst. Da im Objektblatt moorschädigende Trittschäden erwähnt sind, sei nun das Naturschutzinspektorat (NSI) verpflichtet, als Vollzugsbehörde des Bundesinventars Abhilfe zu schaffen. Es läuft deshalb ein Unterschutzstellungsverfahren. Die betroffenen Stellen und Gemeinden haben die Möglichkeit bei der Planung mitzuwirken. Nach der Mitwirkung erfolgt die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit. Anschliessend wird die definitive Version des Planes und der Vorschriften ausgearbeitet und dem Regierungsrat zum Beschluss unterbreitet.


Die meisten Punkte unter den Schutzbestimmungen sind bereits im Regierungsratsbeschluss vom 29.12.1971 enthalten. Aus Sicht des Gemeinderates Meiringen ist dieser Beschluss ausreichend, um das Moorgebiet in seiner Schönheit zu erhalten. Deshalb kann auf eine Verschärfung der Schutzbestimmungen verzichtet werden.


Mit den vorliegenden Schutzvorschriften wäre neu das Befahren, Reiten oder Trekking auf dem markierten Bergweg untersagt. Auch fällt die Ausnahmeregelung weg, dass den Einheimischen das Sammeln von Beeren erlaubt ist. Im Weitern soll ein Gebiet ausgeschieden werden, wo ein absolutes Betretungsverbot besteht. Davon ist auch das bekannte Moorseeli betroffen, welches auf vielen touristischen Plakaten zu sehen ist.

Die neuen Bestimmungen sind nicht nachvollziehbar und erscheinen unnötig. Mit dem neu erstellten Zaun wird das Landschaftsbild gestört und auch das Wildtier wird aus einem Naturschutzgebiet ferngehalten. Zudem haben Erfahrungen aus anderen Gebieten gezeigt, dass mit einer Abzäunung die Gefahr einer Verwachsung und Austrocknung des Moorgebietes besteht. Vieh, welches dem Zaun entlang geht, verursacht Trittschäden. Dies führt dazu, dass der Wasserhaushalt empfindlich gestört wird. Der Schutz und Erhalt des Moorgebietes ist ein grosses Anliegen der Region. Dass mit unverständlichen Schutzmassnahmen dieses einmalige Gebiet gefährdet wird, kann nicht akzeptiert werden. Der Gemeinderat verlangt deshalb, dass die Schutzbestimmungen gemäss Regierungsratsbeschluss von 1971 bestehen bleiben. Im Weiteren wird verlangt, dass das kantonale Naturschutzgebiet "Chaltenbrunnen / Wandelalp" verkleinert wird und in Naturschutzgebiet "Chaltenbrunnen" umbenennt wird. Die Gemeinde Meiringen wird den Landschafts- und Naturschutz für das Gebiet Wandel im Rahmen der Revision der Ortsplanung so weit als nötig festlegen. Sie übernimmt damit auch Verantwortung für die Erhaltung dieser schönen Landschaft.




Weitere Auskünfte:


Susanne Huber, Gemeindepräsidentin Telefon 079 455 64 81


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