Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Seit dem 01.01.2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dadurch wurden die bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden abgelöst und durch regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ersetzt. Für die Gemeinde Meiringen ist ab diesem Datum die KESB Oberland Ost zuständig.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist für alle vormundschaftlichen Angelegenheiten inkl. fürsorgerischer Unterbringung zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/direktion/organisation/kesb.html
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