Abwassergebühren

Zur Deckung der Betriebskosten der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Meiringen werden jährlich Grund- und Verbrauchsgebühren erhoben. Sämtliche am Gemeindekanalisationsnetz angeschlossenen Gebäude sind gebührenpflichtig. Für die Erhebung und Verwaltung der nötigen Daten ist die Finanzverwaltung, in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung, zuständig. Die Gebührenrechnungen werden im August verschickt. Die Abwassergebühren unterliegen der Mehrwertsteuer.

Wichtig !
Bauliche Veränderungen wie Umbauten, Sanierungen, Ausbauten oder Nutzungsänderungen können zu einer Veränderung der Grundlagendaten führen. In diesen Fällen sind die Gebäudeeigentümer aufgefordert, die entsprechenden Änderungen mit dem Erhebungsbogen auf der Finanzverwaltung zu melden.

Gesetzliche Grundlagen:
- Abwasserentsorgungsreglement (AWER)
- Abwassergebührenreglement (AWGR)
- Abwassergebührenverordnung (AWGV)
- Ausführungsbestimmungen zum Abwasserentsorgungsreglement