Siegelungen

Siegelungsverfahren beim einem Todesfall


Unter der Siegelung ist auf der einen Seite das Anlegen von amtlichen Siegeln und auf der anderen Seite die Aufnahme eines Siegelungsprotokolls zu verstehen. Wenn also landläufig von Siegelung gesprochen wird, ist heute eigentlich primär die Aufnahme des Siegelungsprotokolls gemeint.

Die Aufnahme eines Siegelungsprotokolls ist im Kanton Bern obligatorisch!

Die Siegelung verfolgt grundsätzlich mehrere Ziele. Einerseits werden mit der Siegelung privatrechtliche, anderseits aber auch steuerrechtliche Interessen verfolgt.

In privatrechtlicher Hinsicht ist die Siegelung eine Massnahme zur Sicherung der Erbschaft, d.h. das Nachlasssubstrat ist den berechtigen Erben zu erhalten.

In steuerrechtlicher Hinsicht soll die Siegelung das Steuersubstrat für das Inventar provisorisch festhalten.

Die Siegelungsverantwortliche Person der Gemeinde nimmt, gemeinsam mit den erbberechtigten Personen und/oder deren Vertretung, das Siegelungsprotokoll auf. Je nach Situation bringt sie auch Siegel an. Das Siegelungsprotokoll muss innert 7 Tagen aufgenommen werden.

Folgende Angaben sind im Siegelungsprotokoll zu vermerken:
  • Grundstücke und Liegenschaften zum amtlichen Wert.
  • Hausrat, Betriebsmobilien, landwirtschaftliche Gerätschaften, Antiquitäten, Sammlungen, Schmuck, Kunstgegenstände zum Verkaufswert.
  • Bargeld, ausländische Münzen oder Banknoten zum Umrechnungswert.
  • Post-, Bankguthaben wie Spar-, Einlage- und Kontokorrenthefte, Depositenscheine zum Saldo unter Einrechnung des Marchzinses per Todestag.
  • Andere Forderungen zum Forderungsbetrag.
  • Wertpapiere zum Kurswert.
  • Gesellschaftsanteile gemäss Bewertung der Gesellschaft.
  • Rückkaufsfähige Lebensversicherungen zum Rückkaufswert.
  • Vorempfänge und Schenkungen, welche in den letzten 10 Jahren vor dem Tod ausgerichtet wurden und über die noch nicht steuerrechtlich abgerechnet worden ist, zum effektiven Betrag.
  • Nutzniessungen an Liegenschaften zum amtlichen Wert.
  • Nutzniessungen an Fahrnisgegenständen zum Verkehrswert.

Link: Merkblatt / Formular Erbschaftsausschlagung 
Link: Siegelungsprotokoll
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