Tombola, Lotto

Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung.

Nach der revidierten Lotterieverordnung dürfen Erträge aus Lotto und Tombola unverändert nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden. 
 
Link: Bewilligungen / Meldungen