Hundetaxe

Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund wird per 1.8. eine Hundetaxe von CHF 100.- erhoben. Hunde, die Einsätze leisten (Polizeihunde, Lawinenhunde, Blindenführhunde etc.), können von der Hundetaxe befreit werden. Der Nachweis über die Spezialausbildung des Tieres hat jährlich zu erfolgen.

Gesetzliche Grundlage
- Gebührenreglement