Hinterlassenenrente der AHV

Die Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatten, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:
  • Witwenrenten
  • Witwerrenten
  • Waisenrenten

Wer seinen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente geltend mache möchte, muss diesen Anpsruch mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse anmelden, an welche die verstorbenen Person zuletzt AHV-Beiträge bezahlt hat.

Das Anmeldeformular und Merkblatt für die Hinterlassenenrente können unter http://www.ahv-iv.info oder bei der AHV-Zweigstelle Meiringen bezogen werden.