Prämienverbilligung

Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen haben Anrecht auf einen Beitrag von Bund und Kanton an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegegrundversicherung.

Alle Berechtigten, welche Aufgrund der vorhandenen Steuerdaten ein Anrecht haben, werden vom Kanton direkt ermittelt und erhalten eine Prämienverbilligungsverfügung zugestellt.

Alle übrigen Personen und Quellenbesteuerte, die einen Anspruch geltend machen wollen, können sich bei der Durchführungsstelle erkundigen oder die Gesuchsunterlagen direkt im Internet unter Prämienverbilligung herunterladen.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen bezüglich der Prämienverbilligung:

Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht
Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 0844 800 884
asvs.pvo@jgk.be.ch