Die kleine Baubewilligung ohne Veröffentlichung
Art. 27 Baubewilligungsdekret (BewD)
Betrifft ein Baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben nur die Nachbarn, genügt die Mitteilung an diese. Als solche Bauvorhaben gelten unter Vorbehalt von Absatz 5 insbesondere:a | Kleinbauten, Nebenbauten und Nebenanlagen, |
b | Unterhaltsarbeiten und Änderungen, |
c | Einfriedungen, Stützmauern, Schrägrampen und Terrainveränderungen, |
d | Fahrnisbauten, |
e | oberirdische Anlagen zur Baulanderschliessung, |
f | Strassenreklamen. |
Zeitlicher Bedarf kleine Baubewilligung Eingang / Entgegennahme Baugesuch - Formelle Prüfung innert sieben Arbeitstagen nach Eingang der Baueingabe (Gemeindeverwaltung).
- Formelle und materielle Prüfung innert 17 Arbeitstagen nach Eingang bei der Gemeinde
- anschliessend entscheidet die Baubewilligungsbehörde i.d.R. innert 30 Tagen
Beispiel - Baugesuchseingang: 4. Juli
- Vorläufige formelle Prüfung, 7 Arbeitstage (Baugesuch komplett) 12. Juli
- Materielle Prüfung , 10 Arbeitstage 26. Juli
- Bedingungen und Auflagen einfordern falls nötig (Frist 30 Tage) 25. August
- Bewilligung innert 30 Tagen nach Erhalt der Brandschutzauflagen und Entscheid der PHK / TBK 25. September
Gesamtdauer theoretisch.: 12 Wochen
Gesamtdauer i.d.R.: 5 - 7 Wochen
Link: http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/baubewilligungen/baubewilligungen/baugesuchsformulare/formularbaugesuchsteller.html