| Urnenstandort |
Gemeindehaus Meiringen |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag von 9.30 - 11.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sta.be.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Stimm- und wahlberechtigt ist jede volljährige Person, die das Schweizerbürgerrecht besitzt. In Gemeindeangelegenheiten muss die stimmberechtigte Person zusäztlich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Meiringen wohnen. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Antwortkuvert (sep. vorderer Teil)
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
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