Willkommen auf der Website der Gemeinde Meiringen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen



Abstimmungen und Wahlen im Jahr 2012
  • 11.03.2012
  • 17.06.2012
  • 23.09.2012
  • 25.11.2012


Öffnungszeit Stimmlokal Gemeindehaus Meiringen
Persönlich abgestimmt werden kann am Sonntag von 09.30 bis 11.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe bis zum Abstimmungs- bzw. Wahlsamstag. Einwurf des Antwortkuvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Meiringen. Letzte Leerung: Samstag, 17.00 Uhr

Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate sind auf der Website des Kantons und des Bundes publiziert.

Bedingungen/Voraussetzungen
Stimm- und wahlberechtigt ist jede volljährige Person, die das Schweizerbürgerrecht besitzt. In Gemeindeangelegenheiten  muss die stimmberechtigte Person zusätzlich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Meiringen wohnen.