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Abstimmungen und Wahlen im Jahr 2013
  • 03.03.2013
  • 09.06.2013
  • 22.09.2013
  • 24.11.2013


Öffnungszeit Stimmlokal Gemeindehaus Meiringen
Persönlich abgestimmt werden kann am Sonntag von 09.30 bis 11.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe bis zum Abstimmungs- bzw. Wahlsamstag. Einwurf des Antwortkuvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Meiringen. Letzte Leerung: Samstag, 17.00 Uhr

Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate sind auf der Website des Kantons und des Bundes publiziert.

Bedingungen/Voraussetzungen
Stimm- und wahlberechtigt ist jede volljährige Person, die das Schweizerbürgerrecht besitzt. In Gemeindeangelegenheiten  muss die stimmberechtigte Person zusätzlich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Meiringen wohnen.