Abstimmungen und Wahlen im Jahr 2013 - 03.03.2013
- 09.06.2013
- 22.09.2013
- 24.11.2013
Öffnungszeit Stimmlokal Gemeindehaus Meiringen Persönlich abgestimmt werden kann am Sonntag von 09.30 bis 11.00 Uhr Briefliche Stimmabgabe bis zum Abstimmungs- bzw. Wahlsamstag. Einwurf des Antwortkuvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Meiringen. Letzte Leerung: Samstag, 17.00 Uhr Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate sind auf der Website des Kantons und des Bundes publiziert. Bedingungen/Voraussetzungen Stimm- und wahlberechtigt ist jede volljährige Person, die das Schweizerbürgerrecht besitzt. In Gemeindeangelegenheiten muss die stimmberechtigte Person zusätzlich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Meiringen wohnen.
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